Olivia Czerny Zivilrecht: Wissen und Methoden für die Falllösung Licensed under CC-BY-4.0

Hinweis zum Anspruchsumfang § 906 II 2 BGB

Hier werden keine Details erwartet. Es kann aber durchaus erwartet werden, dass erkannt wird, dass der Begriff „Entschädigung“ nicht zwingend gleichbedeutend ist mit Schadensersatz (Arbeit am Wortlaut).