Schutzgesetz, § 2 EGBGB
Gesetz, § 2 EGBGB
Individualschutz
Verstoß gegen das Schutzgesetz
alle positiven Voraussetzungen kurz durchsubsumieren
Sachbeschädigung
Vorsatz
Rechtswidrigkeit
(Verschulden - wenn nicht schon beim Schutzgesetz)
Achtung: § 823 II 2 BGB: auch wenn das Schutzgesetz kein Verschulden verlangt, muss für eine Haftung nach § 823 II BGB Verschulden vorliegen