Olivia Czerny Zivilrecht: Wissen und Methoden für die Falllösung Licensed under CC-BY-4.0

§ 305 II BGB bei Formularverträgen

  • BGH (NJW 1988, 2465): Wenn gesamter Vertrag = AGB (Formularvertrag): Kunde hat immer Möglichkeit zur Kenntnisnahme und erklärt sich mit Unterzeichnung einverstanden, kein gesonderter Hinweis oder gesonderte Einverständnis nötig

 Hinweis: Hier liegt kein Problem, entscheiden Sie sich in der Klausur für einen Weg!