Bian Sukrow Self-Care-Box – Selbstfürsorge für Engagierte in (Refugee) Law Clinics und verwandten Initiativen Licensed under CC-BY-4.0

1. Selbstfürsorge in der (R)LC-Arbeit und in juristischen Berufen

Bian Sukrow

„Self-Care?! Wann soll ich das denn noch machen? Ich muss jetzt schon Mandate ablehnen, weil wir völlig überlaufen sind!“

„Ja, die Leute kommen mit schlimmen Geschichten. Wenn du damit nicht umgehen kannst, bist du im falschen Beruf.“

„Bei uns kommt es nicht auf Gefühle an. Jura ist rational und objektiv.“

Im juristischen Umfeld ist das Bild von der harten Anwältin, dem emotionslosen Staatsanwalt und der über jede subjektive Regung erhabenen Richterin immer noch allgegenwärtig. Wenn wir mit alten Häs:innen im juristischen Geschäft sprechen, hören wir häufig, dass ‚man‘ sich an den emotionalen Stress und ein wahnwitziges Arbeitspensum ‚halt einfach gewöhnen‘ müsse. Auf die Nachfrage, wie ‚man‘ denn das so genau macht, kommt aber oft nicht viel. „Ach, irgendwann ist es Routine.“ Bohren wir weiter, hören wir nicht selten, dass die Be­rufsträger:innen sich innerlich ‚hart machen‘, um die Schicksale von Betroffenen nicht an sich herankommen zu lassen und trotz drohender Erschöpfung wei­terzumachen. Der Idealismus, mit dem sehr viele Jurist:innen in ihr Studium und in ihren Beruf starten, weicht bei manchen im Lauf des Ausbildungs- und Berufswegs einer zynischen oder technokratischen Haltung. Auch der Griff zu vermeintlich entspannenden Substanzen wie Alkohol oder leis­tungs­stei­gernden Mitteln gehört nicht zu den Ausnahmen.Wir kennen selbst einige Studierende und ‚fertige‘ Jurist:innen, bei denen wir einen problematischen Um­gang mit Suchtmitteln beobachten; diese Beobachtung ist aber selbstverständlich anekdotisch. Es ist mir keine ein­schlägige Untersuchung für zum Substanzmittelmissbrauch unter deutschen Jurist:innen bekannt, für ame­ri­ka­nische Anwält:innen gibt es aber eine entsprechende Untersuchung. Da der Druck, der auf Jurist:innen lastet, vergleichbar sein dürfte, gehen wir davon aus, dass sich die Ergebnisse der Studie zumindest von der Tendenz her auf den deutschen Raum übertragen lassen: https://journals.lww.com/journaladdictionmedicine/Fulltext/2016/02000/The_Prevalence_of_Substance_Use_and_Other_Mental.8.asp Auch Berichte über ‚Hirndoping‘, also die Einnahme von leistungssteigernden Mitteln wie Ritalin, meist auf dubiosen Wegen besorgt, kennen vermutlich alle, die sich im juristischen Umfeld bewegen. Hier ein Video dazu von Tim Hendrik Walter alias Herr Anwalt: https://www.youtube.com/watch?v=BAtmufEC8Yk Es kommt hinzu, dass viele Jurist:innen sich sowohl im Studium als auch im Beruf in Einzel­kämpfer:­innenpositionen wiederfinden und Nachteile befürchten müssen, wenn sie Schwächen zei­gen. Das ist auch nicht verwunderlich, ist doch unsere ganze Rechtskultur in weiten Teilen auf Geg­ner:innenschaft ausgerichtet. Sich selbst Rat zu suchen, offen mit Ängsten umzu­gehen oder Unsicherheit in Bezug auf die eige­nen Entscheidungen zu äußern, gilt gerade in kompetitiven Disziplinen wie Jura immer noch als Zeichen von Unzulänglichkeit. (Wir brau­chen vermutlich nicht zu erwähnen, dass das zu massiven Folgeproblemen führt, von Über­lastung und Vereinsamung über das Vertuschen von Fehlern bis hin zu Übervorteilung.)

In den meisten anderen Berufsfeldern, in denen Beratung und die Arbeit mit Menschen eine große Rolle spielt, setzt sich die Erkenntnis durch, dass Berufsträger:innen Raum, Anleitung und Austauschmöglichkeiten benötigen, um Selbstfürsorgekompetenzen zu erwerben. Dazu gehört neben Achtsamkeit den eigenen Potenzialen, Wünschen und Grenzen gegenüber auch die Fähigkeit zur professionellen (sprich: selbstkritischen, sowohl sich selbst als auch den Klient:innen gegenüber unbedingt respektvollen, hierar­chiekritischen, empowernden) Inter­aktion. Immer häufiger stehen entspre­chende interaktions­theo­re­tischen Modelle ge­mein­sam mit praktischen Reflexions­methoden auf den Lehrplänen, und auch kollegiale Be­ra­tung und psychologische Supervision sind etwa im Lehramt, in therapeu­tischen Berufen oder der So­zialen Arbeit seit Langem bewährt. Entsprechende Methoden zu erler­nen, gilt nicht mehr nur als nice to have, sondern als Investition, um gesund durch ein langes Be­rufs­leben zu kommen.Die Wirkung von Selbstfürsorge ist nachgewiesen. Christina Dahl fasst in einem Artikel zwei empirische Studien zusammen, die beide zu dem Ergebnis kommen, dass Selbstfürsorge wirkt, und zwar nicht nur kurz­fristig, sondern nachhaltig. Vlg. Christina Dahl: Warum es sich lohnt, gut für sich zu sorgen: Über den lang­fristigen Nutzen der Selbstfürsorge – Ergebnisse zweier empirischer Studien, in: Prävention und Gesundheits­förderung, Bd. 14, 2019, https://doi.org/10.1007/s11553-018-0650-5, S. 69–78.

Dass es sich auch bei den meisten juristischen Berufen um Tätigkeiten handelt, in denen es zu einem guten Teil darauf ankommt, wie gut ich mit mir und meinem Gegenüber umgehe, ist euch als (R)LCler:innen sicherlich viel stärker bewusst als Menschen, die erst nach dem Ab­schluss/Examen den ersten Kontakt mit Klient:innen haben. Die eigenen inneren Ressourcen zu kennen und zu stärken, ist zweifellos für jede:n sinnvoll; für Beratende, die gemeinsam mit Rat­su­chen­den durch ein strukturell diskriminierendes System navigieren, mit traumatischen Geschich­ten konfrontiert sind und Mitverantwortung für den Ausgang existenzbestimmender Verfahren tragen, kann Selbstfürsorge jedoch den entscheidenden Unterschied zwischen Burn­out und innerem Wachstum machen. Das gilt erst recht für Beratende, die trotz oder gerade wegen ihrer eigenen Flucht-, Migrations- oder Diskriminierungserfahrung Ratsuchende unterstützen.

Und jetzt? Wo fange ich an?

Da praktische Mandant:innenkontakte im Studium nicht vor­gesehen sind, werden nicht alle von euch automatisch mit Selbstfürsorgemethoden vertraut gemacht, und nicht jede Law Clinic kann eigene Ausbildungsmodule zum Thema oder psychologische Supervision an­bieten. Wir möchten euch deshalb eine Auswahl an Reflexionshilfen, Techniken und Haltun­gen vorstellen, die wir selbst hilfreich finden. Da wir beide unter­schiedliche berufliche Wege gegangen sind und uns als Persönlichkeiten unterscheiden, ist auch ein Teil der Methoden verschieden, die wir selbst zur Selbstfürsorge verwenden. Zusammengenommen können wir euch also eine gewisse Bandbreite an Möglichkeiten zeigen. Und es versteht sich von selbst: Es gibt noch zahlreiche weitere Methoden und Tools, die ihr verwenden könnt. Vielleicht findet ihr ein oder zwei Verfahren, die die Last auf euren Schultern verringern, euch die Re­ge­neration erleichtern oder euch mit mehr (Selbst-)Respekt durch die Bera­tungen gehen lassen.

Wir möchten euch vor allem eine Idee vermitteln, wo und wie ihr ansetzen könnt und in wel­che Richtung ihr euch bei Bedarf weiter informieren könnt. Wir laden euch ein, in un­serem Fundus herumzustöbern, auszuprobieren, was für euch funktioniert, zu ignorieren, was für euch nicht passt, und mitzunehmen, was euch nützlich erscheint. Wir möchten euch außer­dem motivieren, euch mit anderen (R)LCler:innen und gern auch mit uns darüber auszu­tau­schen, welche Erfah­rungen ihr mit Belastungen und Selbstfürsorge macht. Viel zu oft denken wir, als Beratende dürften wir nicht selbst Unterstützung in Anspruch nehmen. Dabei erleben wir alle, auch nach Jahrzehnten in beratenden Berufen, Momente, in denen uns die Arbeit mit Ratsuchenden schwerfällt, in denen wir uns überlastet fühlen und in denen wir unsere Stärken (und die unserer Klient:innen!) aus dem Blick verlieren. Wenn wir das offenlegen, erhöhen wir die Chance, selbst eine neue Perspektive auf unsere Lage zu bekommen und aus unserem Umfeld Unterstützung zu erfahren. Gleichzeitig signalisieren wir unseren Mitstreiter:innen, dass es nicht ehrenrührig ist, über Probleme zu sprechen. Law Clinics gehören jedenfalls zu den besten Orten in der juristischen Landschaft, um in wohlwollender Atmosphäre über Belastungen zu reden und ein paar Übungen oder Tests in vertrauter Runde gemeinsam zu machen. Und wer weiß, vielleicht schleichen sich die Erkenntnisse aus solchen Gesprächen nach und nach auch in die weitere juristische und beraterische Welt.

Hinweise zur Verwendung

Die Infos, Übungen, Selbsttests, Audio- und Videodateien, die ihr im Folgenden findet, sind als Stöberbox gedacht. Vielleicht dienen euch die Fundstücke als Start für euren eigenen Self-Care-Koffer. Jedes Element, jede Sinneinheit, bekommt deshalb eine eigene Überschrift. Manchmal ist in einem Abschnitt auch nur eine URL mit ein paar einführenden Worten auf einer Seite zu finden. Wie oben schon erwähnt: Was wir euch zusammenstellen, ist nur ein Sträußchen aus einem wilden, bunten Feld aus Acht­sam­keitsblümchen. Da draußen gibt es noch viel mehr!

Wir geben jeweils an, wer von uns ein Element in die Stöberbox gelegt hat (die Angabe findet sich bei jedem Autor:innenwechsel unter der Überschrift), damit ihr bei Bedarf Rückfragen stellen könnt (Kontaktinfos findet ihr im nächsten Abschnitt). Einzelne Bestandteile stammen von anderen Autor:innen. Sofern wir die Erlaubnis dazu haben, findet ihr das Originalmaterial in unserer Sammlung vor. In anderen Fällen geben wir euch einen Link zur Quelle, so dass ihr z. B. einen Selbsttest gleich online durchführen könnt. Außerdem geben wir euch zu einigen Sinneinheiten weiter­füh­rende Lesetipps und Links. Die meisten der von uns zitierten Bücher sind in Uni-Biblio­theken vorhanden, viele auch als Online-Ressource.

Es versteht sich eigentlich von selbst, aber wir möchten es trotzdem einmal explizit sagen: Bitte verwendet das Material nur, soweit es euch guttut. Nicht alle fühlen sich mit den gleichen Übungen wohl. Manche Menschen verspüren bei einer Achtsamkeitstechnik, die bei anderen die pure Entspannung oder lebensverändernde Erkenntnisprozesse auslöst, über­haupt nichts. Je nach Vorerfahrung können auch unangenehme Assoziationen oder Erin­ne­rungen bei bestimmten Übungen oder Visualisierungen auftauchen. Wir setzen an die­ser Stelle allerdings bewusst keine ‚Trigger­warnung‘. Der Begriff Trigger stammt aus der Psy­cho­traumatologie und wird verwendet, wenn ein äußerer Reiz (z. B. ein Geruch oder ein Ge­räusch) bei einer Patient:in mit posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) massive und un­kon­trollierbare Reaktionen wie Flashbacks auslöst. Die Bedeutung des Begriffs ist also recht spezifisch. Wir – und nicht nur wirHier z. B. eine recht klare Meinung von Richard McNally, einem Psychologieprofessor aus Harvard, der zu Posttraumatischer Belastungsstörung forscht: Richard McNally: If You Need a Trigger Warning, You Need P.T.S.D. Treatment, in: The New York Times, 12.09.2016, https://www.nytimes.com/roomfordebate/2016/09/13/do-trigger-warnings-work/if-you-need-a-trigger-warning-you-need-ptsd-treatment. – nehmen jedoch wahr, dass Triggerwarnungen inzwi­schen häufig ausgesprochen werden, damit Menschen die Konfrontation mit für sie unan­ge­nehmen Themen vermeiden können.Betroffenen, die tatsächlich unter Traumaspätfolgen leiden, hilft das meistens nicht, da das, was sie triggert, oftmals ein individueller Auslöser ist, der anderen Menschen völlig harmlos erscheinen kann (z. B. der Geruch eines bestimmten Aftershaves oder ein spezielles Geräusch). Eine Übersicht über mögliche – aus der Außen­perspektive teils banale – Trigger findet sich z. B. auf der Website des Traumatherapeuten Stephan Stahlschmidt: Trauma-Trigger – Definition & Beispiele, in: Posttraumatische Belastungstörung, o. D., http://posttraumatische-belastungsstoerung.com/trauma-trigger. Es kann im Einzelfall – z. B. bei extremen Gewaltdarstellungen – ange­bracht sein, eine ‚Content Note‘ zu setzen (um einen neutraleren Begriff zu ver­wen­den). Wenn wir aber alles umgehen, was uns unangenehm berührt, ducken wir uns u. U. auch vor einer wich­tigen Auseinandersetzung mit unseren eigenen Schattenseiten oder struktu­rel­len sozialen Missständen weg.Welche Wut inflationär verwendete Triggerwarnungen bei diskriminierten Menschen auslösen können, de­mons­triert ein geharnischter Artikel der Kolumnistin Debora Antmann aus dem Missy Magazin: Content Note: Trigger-Warnung, in: Missy Magazin, 18.06.2019, https://missy-magazine.de/blog/2019/06/18/es-geht-nicht-um-euch/. (Aber wem erzählen wir das: Ihr engagiert euch ja nicht in einer Law Clinic, weil ihr euch vor unangenehmen Wahrheiten drückt.)

Wenn euer Störgefühl nicht zu stark wird, könnt ihr Irri­ta­tion und inneren Widerstand nutzen, um euren eigenen Einstellungen, Blockaden und Glaubens­sätzen auf die Spur zu kommen. Nicht selten sind es gerade unsere Abwehrreaktionen, die uns anzeigen, wo wir mal genauer hin­schauen sollten, um einen Knoten zu lösen oder etwas dazuzulernen. Nur wenn ihr über­mächtige Gefühle wie starke Angst/Panik oder intensive Trauer ver­spürt, solltet ihr eine Tech­nik nicht ohne ge­schulte Begleitung anwenden.Besonders achtsam solltet ihr sein, wenn ihr eine psychische Erkrankung habt. Wenn ihr euch unsicher seid, ob eine Übung mit eurem momentanen Zustand oder einer Therapie vereinbar ist, sprecht vorher mit eurer Behandler:in. Probiert aus, was euch nützt. Ihr habt bei allen Übungen die Kontrolle und könnt z. B. einen Visualisierungsprozess jederzeit ab- oder unterbrechen.

Sollte eine Übung nicht sofort funktionieren, kann es sich lohnen, es später erneut zu ver­suchen. Wie bei allem braucht es auch bei der Selbstfürsorge Übung. Wenn ihr es z. B. nicht gewohnt seid, euch etwas bildlich vorzu­stellen oder in euren Körper hineinzuhorchen, benö­tigt ihr bei bestimmten Achtsam­keits­ritu­alen oder Visualisie­run­gen möglicherweise mehrere Ver­su­che, bis sich die gewünschte Wahrnehmung einstellt.

Da die meisten von euch mit Mandant:innen arbeiten, noch ein weiterer Hinweis: Wir ver­wen­den einige der Übungen auch in der Arbeit mit Klient:innen. Wenn ihr eine ent­spre­chen­de Ausbildung gemacht und/oder ausreichend Erfahrung in der Beratung habt (z. B. eine thera­peutische Ausbildung und/oder Berufserfahrung aus der Sozialen Arbeit), spricht nichts dagegen, das Material auch in der Arbeit mit Mandant:innen zu nutzen und etwa als Ent­las­tungs­in­tervention in einer emotional schwierigen Beratung zu verwenden.Legt in diesem Fall unbedingt transparent offen, was ihr tut, und holt das Einverständnis der Mandant:in ein, sonst geratet ihr in Rollenkonflikte und überschreitet eure Kompetenzgrenzen. Solltet ihr keine einschlägig Beratungserfahrung haben, raten wir davon ab, da ihr bei psychisch kranken oder traumatisierten Ratsuchenden unerwartete und z. T. auch unkontrollierbare Reaktionen aus­lösen könnt.

Ein Wort zu unserer eigenen Positioniertheit und inklusiver Sprache: Wir sprechen beide aus einer weißen Perspektive, kennen also die Diskriminierung, die viele Ratsuchende und unsere Schwarzen Kolleg:innen und Kolleg:innen of Colour aufgrund ihrer Hautfarbe erleben, ausschließlich aus zweiter Hand. Auch viele der Autor:innen, die wir zitieren, sind nicht von rassistischer Diskriminierung betroffen. Wir hoffen darauf, dass sich un­sere beschränkte Pers­pektive nicht auf die Verwendbarkeit der von uns vor­ge­stell­ten Me­thoden überträgt, können es aber nicht ausschließen und sind dankbar für ent­sprechende Hinweise. Wir gendern unsere eigenen Texte mit dem Doppel­punkt. Alle Formen des Genderns im Deutschen erfordern eine gewisse Kreativität, etwa bei Singular­pronomina. Wir nehmen die Heraus­forderung an! Wir verweisen aber auch auf Materialien, die keine ge­schlech­terinklusive Spra­che nutzen. Das betrifft u. a. Selbsttests, die, sofern sie das Ge­schlecht abfragen, manchmal nur eine binäre Auswahl anbieten. Wir sind uns außerdem bewusst, dass das Gendern den Text für Menschen schwieriger lesbar macht, die unter bestimmten Formen von Lese­ein­schränkungen leiden. Ein guter Kompro­miss, der für alle Leser:innen­gruppen gleicher­­maßen gut funktioniert, ist uns leider bislang nicht unter­gekommen. Wenn ihr einen guten Vorschlag habt, teilt ihn uns gern mit!

Über Christina und Bian

Christina Ellinghaus und Bian Sukrow

Christina und Bian haben sich bei einer Train-the-Trainer-Ausbildung zur Anti­dis­krimierungs­arbeit kennengelernt. Sie teilen viele Werte und Grundhaltungen und arbeiten immer wieder gern zusammen.

Christina Ellinghaus

Christina ist Psychologin und leitet seit 2016 die PSB Flucht, Psychosoziale Beratung für Geflüchtete der Diakonie Hamburg, die sie from scratch mit aufgebaut hat. Die PSB Flucht ist eines von bundesweit 47 psychosozialen Zentren für Geflüchtete und Folteropfer.Die Psychosozialen Zentren haben sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Die Website mit Kontaktdaten zu allen Zentren und vielen weiterführenden Informationen findet sich hier: https://www.baff-zentren.org/ Christina ist die kritische Auseinandersetzung mit sich selbst (Critical Whiteness, Macht in der Beratung und Therapie) wichtig, auch um die Themen Anti-Diskriminierung und Anti-Rassis­mus gesell­schaftlich voranzubringen. Sie arbeitet täglich mit teils schwer traumati­sier­ten Menschen und unterstützt ehrenamtlich freiwillige Helfer:innen bei Medical Volunteers International. Self-Care war von Beginn an eine zentrale Komponente für Christina, um nicht in Gefühlen von Ungerechtigkeit und Hilflosigkeit zu verharren. Ihre traumatherapeutische Weiterbildung, der Austausch mit Fach-Expert:innen in Fallbesprechungen und Supervisionen sowie privater Aus­gleich haben über die Jahre stets für Entlastung gesorgt. Die Über­schnei­dungen zwischen den Disziplinen Psychologie und Jura findet Christina schon seit vielen Jahren spannend, und so hat sie auch bereits im Studium das Fach Forensische Psychiatrie belegt. Im Berufsalltag hat sie regelmäßig mit Anwält:innen zu tun, die sich für Geflüchtete enga­gie­ren, und ist dankbar für deren Know-How, um die Situation ihrer Klient:innen besser ein­schätzen zu können.

Kontakt zu Christina: Christina.Ellinghaus@gmail.com

Bian Sukrow

Bian engagiert sich seit gut 20 Jahren in inklu­siven, gesell­schafts- und diskriminierungs­kri­tischen Initiativen, zuerst ehrenamtlich, später auch hauptamtlich. Vor der Tätigkeit im Law-Clinic-Umfeld hat si:er ein geistes­wissenschaftliches Stu­dium und eine systemische Therapie­ausbildung ab­sol­viert und anschließend zu neurowissenschaftlichen, psy­cho­analytischen und autobiogra­fischen Falldar­stel­lungen promoviert. In der Law-Clinic-Welt bewegt Bian sich seit 2016. Si:er lei­tet die Law Clinic an der Bucerius Law School, engagiert sich im RLCD und hat die Abschie­be­haftberatung Nord mitgegründet. Der regel­mä­ßige Austausch mit Engagierten aus Law Clinics überall in Deutsch­land und international ist für Bian eine große Bereicherung und eine un­erschöpfliche Lern­erfahrung. Ehrenamtliche gut zu begleiten, die sich für Men­schen in psychi­­schen Belastungs­situationen (u. a. Haft, Suizidalität, Marginalisierung/Dis­kri­minier­ung) ein­set­zen, ist für Bian eine Herzensangelegenheit. Si:er schult (R)LC-Teams aus ganz Deutschland u. a. zu den Themen Mandant:in­nen­ge­sprächs­füh­rung, und kollegiale Bera­tung. Self-Care und bewus­ste ‚in­ne­re Ar­beit‘ sind dabei wichtige Be­standteile.

Kontakt zu Bian: bian.sukrow@law-school.de