Olivia Czerny Zivilrecht: Wissen und Methoden für die Falllösung Licensed under CC-BY-4.0

Maklervertrag ist grds. kein Werkvertrag

  • § 652 BGB

  • Zahlung des Maklerlohn ist vom Erfolg abhängig

  • Aber: Makler schuldet nichts: Maklervertrag ist kein gegenseitiger Vertrag