A setzt B am Mittwoch, den 5.6. eine Frist von einer Woche. Wann läuft die Frist ab? Feiertage sind nicht involviert. Überlegen Sie, welche Normen relevant sind.
- A: Mit Ablauf des Dienstags, 11.6. (§§ 187 I, 188 II Var. 1)
- B: Mit Ablauf des Mittwochs, 12.6. (§§ 187 I, 188 II Var. 1)
- C: Mit Ablauf des Donnerstags, 13.6. (§§ 187 I, 188 II Var. 1)
- D: Mit Ablauf des Dienstags, 11.6. (§§ 187 II, 188 II Var. 2)
- E: Mit Ablauf des Mittwochs, 12.6. (§§ 187 II, 188 II Var. 2)
- F: Mit Ablauf des Donnerstags, 13.6. (§§ 187 II, 188 II Var. 2)
A: Diese Aussage ist falsch. B: Diese Aussage ist richtig. Die Fristsetzung ist ein Ereignis iSd § 187 I. Der Mittwoch, 5.6. wird daher nicht mitgerecht. Die Frist beginnt am Donnerstag, den. 6.6. Sie endet nach § 187 II Var. 1 - als eine Frist, die nach Wochen bestimmt ist - mit dem Ablauf des desjenigen Tages der letzten Woche, der durch seine Benennung dem Tag entspricht, in den das Ereignis fällt. Das war ein Mittwoch. Fristende ist daher ebenfalls ein Mittwoch. Der 12.6. C: Diese Aussage ist falsch. D: Diese Aussage ist falsch. E: Diese Aussage ist falsch. F: Diese Aussage ist falsch.
A setzt B am Mittwoch, den 12.6. eine Frist von einem Monat. Wann läuft die Frist ab? Feiertage sind nicht involviert. Überlegen Sie, welche Normen relevant sind.
- A: Mit Ablauf des Samstags, 13.7. (§§ 187 II, 188 II Var. 2)
- B: Mit Ablauf des Freitags, 12.7. (§§ 187 II, 188 II Var. 2)
- C: Mit Ablauf des Donnerstags, 11.7. (§§ 187 II, 188 II Var. 2)
- D: Mit Ablauf des Samstags, 13.7. (§§ 187 I, 188 II Var. 1)
- E: Mit Ablauf des Freitags, 12.7. (§§ 187 I, 188 II Var. 1)
- F: Mit Ablauf des Donnerstags, 11.7. (§§ 187 I, 188 II Var. 1)
A: Diese Aussage ist falsch. B: Diese Aussage ist falsch. C: Diese Aussage ist falsch. D: Diese Aussage ist falsch. E: Diese Aussage ist richtig. Die Fristsetzung ist ein Ereignis iSd § 187 I. Der Mittwoch, 12.6. wird daher nicht mitgerecht. Die Frist beginnt am Donnerstag, den. 13.6. Sie endet nach § 187 II Var. 1 - als eine Frist, die nach Monaten bestimmt ist - mit dem Ablauf des desjenigen Tages des letzten Monats, der durch seine Benennung dem Tag entspricht, in den das Ereignis fällt. Das war der 12. Auf den Wochentag kommt es nicht an. Fristende ist daher ebenfalls ein 12., also der 12.7. F: Diese Aussage ist falsch.
A setzt B am Mittwoch, den 5.6. eine Frist von 8 Tagen. Wann läuft die Frist ab? Feiertage sind nicht involviert. Überlegen Sie, welche Normen relevant sind.
- A: Mit Ablauf des Freitags, 14.6. (§§ 187 II, 188 II Var. 1)
- B: Mit Ablauf des Donnerstags, 13.6. (§§ 187 II, 188 II Var. 1)
- C: Mit Ablauf des Mittwochs, 12.6. (§§ 187 II, 188 II Var. 1)
- D: Mit Ablauf des Freitags, 14.6. (§§ 187 I, 188 I)
- E: Mit Ablauf des Donnerstags, 13.6. (§§ 187 I, 188 I)
- F: Mit Ablauf des Mittwochs, 12.6. (§§ 187 I, 188 I)
A: Diese Aussage ist falsch. B: Diese Aussage ist falsch. C: Diese Aussage ist falsch. D: Diese Aussage ist falsch. E: Diese Aussage ist richtig. Die Fristsetzung ist ein Ereignis iSd § 187 I. Der Mittwoch, 5.6. wird daher nicht mitgerechnet. Die Frist beginnt am Donnerstag, den. 6.6. Sie endet nach § 188 I mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Diese Formulierung ist auf den ersten Blick wenig hilfreich. Allerdings muss man nur 8 Tage weiterzählen, beginnend mit dem 6.6. (= 1. Tag der Frist), 7.6. (= 2. Tag der Frist) usw. 13.6. (= 8. Tag der Frist). Oder Tag des Ereignisses (5.) + Anzahl der Tage (8) = 13. Auf den Wochentag kommt es nicht an. F: Diese Aussage ist falsch.