Kurze Einführung zum Jurastudium
Die klassische juristische Ausbildung ist – so viel sei bereits vorweggenommen – zweigeteilt. Am Anfang steht dabei das juristische Studium im Studiengang „Rechtswissenschaft“, welcher auf die Erste Juristische Prüfung vorbereiten soll. Bereits durch diese Ausbildung erlangt man die Kenntnis und Befähigung zum Tätigwerden in einigen juristischen Arbeitsbereichen (z.B. als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in Kanzleien, Unternehmen oder Parlamenten). Dies gilt aber nicht für das Tätigwerden in den „klassischen“ juristischen Berufen (etwa der Anwalts- und Richterschaft). Ein Tätigwerden in diesen Berufen setzt vielmehr die „Befähigung zum Richteramt“ voraus, welche erst nach dem Juristischen Vorbereitungsdienst („Referendariat“) mit der bestandenen Zweiten Juristischen Staatsprüfung erlangt wird. Wer also den Wunsch hat später einmal juristisch zu arbeiten, sollte sich über diese Zweiteilung der Ausbildung und den damit zusammenhängenden zeitlichen Ablauf von Beginn an klar sein.
Vorliegend wollen wir nun einen kleinen Blick in den ersten Teil dieser klassischen juristischen Ausbildung werfen: das Studium im Fach „Rechtswissenschaft“ (auch „Jura“ genannt).
Dabei geht es weder im Studium noch im Alltag von Juristinnen und Juristen darum, Gesetze auswendig zu lernen.
Vielmehr lernen Studierende die Methodik, mit der Anwälte wie Richterinnen oder auch Mitarbeiter in Ministerien und Behörden verschiedene „Lebenssachverhalte“ anhand der geltenden Gesetze im Alltag lösen.
Dabei nehmen Sie jeden Tag großen Einfluss auf das Leben vieler Menschen. Man kann sich also vorstellen, dass mit der Arbeit als Jurist eine große Verantwortung einhergeht. Weil das Leben der Menschen so vielfältig ist, ist auch die juristische Arbeit vielfältig und abwechslungsreich. Das Recht ist nämlich überall um uns herum. Von der eigenen Abstammung per Geburt (§§ 1591 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB) über den Kauf von Brausestangen mit dem ersten Taschengeld als Kind (§§ 105a, 433 BGB) bis zum Umgang mit dem eigenen Erbe (§§ 1922 ff. BGB). Und damit sind nur einige wenige Aspekte des bürgerlichen (Zivil-)Rechts als einer wesentlichen „Säule“ des juristischen Studiums angesprochen. Daneben treten klassischerweise das Strafrecht und das Öffentliche Recht als weitere große Hauptgebiete. Des Weiteren gilt es in sämtlichen dieser drei Säulen zu beachten, dass das Recht auf verschiedenen Ebenen und von verschiedenen Akteuren gesetzt wird. Neben den nationalen Gesetzen auf Bundes- und Landesebene spielen insofern etwa zunehmend Regelungen der Europäischen Union (EU) oder völkerrechtliche Verträge eine Rolle.
Wie Juristinnen und Juristen dabei vorgehen und worum es bei einer Falllösung geht, soll dieses digitale, für Studieninteressierte erstellte Kurzskript beispielhaft in einem ersten kleinen Zugriff skizzieren.
Über dskrpt
Das Digitale Skript – dskrpt – wurde am Learning Innovation Lab der Bucerius Law School konzipiert und entwickelt. Es befindet sich aktuell noch in der Beta-Phase, wird aber bereits in vielen Vorlesungen eingesetzt. Wie Ihr schon beim Lesen dieses kleinen Textes bemerkt, ist das Studium und auch die Rechtswissenschaft insgesamt sehr geprägt vom Umgang mit Texten. Deshalb arbeiten wir an der Bucerius Law School ständig daran, die Art und Weise wie man Texte liest und versteht, zu optimieren.
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Los geht's im nächsten Kapitel. Viel Spaß!