Olivia Czerny Schuldrecht AT – Anfängerfälle Licensed under CC-BY-4.0

Zusatzinhalt 1 zu: Probleme beim Schuhkauf I

Vertiefung ab Trimester II: Inzwischen haben Sie die Unterscheidung zwischen Schadensersatz statt und neben der Leistung kennengelernt. Wie sind diese Arten des Schadensersatzes voneinander abzugrenzen? Wo ist der Verzögerungsschaden einzuordnen?

Mittlerweile kennen Sie die Unterscheidung zwischen Schadensersatz statt und neben der Leistung.

Beispiele für entsprechende Anspruchsgrundlagen sind:

 Der SE wegen Verzögerung der Leistung, §§ 280 I, II, 286 BGB, ist ein Unterfall des SE neben der Leistung.

Um die richtige AGL zu identifizieren, müssen Sie einen Schadensersatzanspruch im ersten Schritt immer einer dieser Schadensersatzarten zuordnen. Dabei gilt: Rechtsfolgen orientiert denken! Entscheidend für die Wahl der AGL sind nicht Vssg. der jeweiligen AGL, sondern was für eine Art des Schadens vorliegt.

  • SE statt der Leistung → SE tritt an die Stelle der ursprünglich geschuldeten Primärleistung: Primärleistung wird nicht mehr (gar nicht o. nicht vollständig/ordnungsgemäß) erbracht, stattdessen SE.

  • SE wegen Verzögerung der Leistung

    • Schaden entsteht gerade durch Verspätung der Leistung, kann durch nachträgliche Leistung nicht mehr beseitigt werden.

 Auf den vorliegenden Fall angewendet bedeutet das folgendes:

  • A will Mietkosten für Ersatzschuhe ersetzt haben

    • Ersatz der Mietkosten soll nicht die Lieferung der Schuhe durch V ersetzen, sondern zusätzlich zur Lieferung der Schuhe gezahlt werden → kein SE statt, sondern neben der Leistung

    • Mietkosten werden gerade wegen Verspätung der Leistung erforderlich 

  • SE wegen Verzögerung der Leistung einschlägig, §§ 280 I, II, 286 BGB

Die Abgrenzung Schadensersatz statt und neben der Leistung kommt auch in folgender Formel zum Ausdruck: SE statt der Leistung liegt vor, wenn der Schaden bei einer Leistung im spätest möglichen Zeitpunkt entfallen wäre.

Spätest möglicher Leistungszeitpunkt ist hier der 20.1., als erfüllt wurde. Bis zu dem Zeitpunkt konnte noch geleistet werden. Der Schaden (= Mietkosten) wäre und ist durch diese Leistung aber nicht entfallen. Damit handelt es sich um einen Schaden neben der Leistung.