Ziel (Rechtsfolge): Herausnahme einer bestimmten (abstrakten) Fallkonstellation aus dem Anwendungsbereich einer Norm
Voraussetzung:
Wortlaut der Norm erfasst den Fall
Schutzweck nicht
Klassisches Bsp: Herausnahme rechtlich lediglich vorteilhafter Geschäfte aus § 181 BGB