Olivia Czerny Zivilrecht: Wissen und Methoden für die Falllösung Licensed under CC-BY-4.0

Quiz zu den §§ 249 ff.

§ 249 I: Welche Aussagen sind richtig, welche Formulierungen präzise?

  • A: Der Schuldner ist gemäß § 249 I verpflichtet, den Zustand wiederherzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
  • B: Die Regelung in § 249 I wird als Differenzmethode bezeichnet.
  • C: Nach § 249 I wird der Zustand vor und nach Eintritt des schädigenden Ereignisses verglichen.
  • D: Die Regelung in § 249 I wird als Naturalrestitution bezeichnet.

A: Diese Aussage ist richtig. Genau so steht es im Gesetz. B: Diese Aussage ist falsch. Es handelt sich um die Differenzhypothese. Differenzmethode ist ein Begriff, der im Zusammenhang mit der Schadensberechnung nach § 281 steht. Es handelt sich bei § 249 I um eine Differenzhypothese, da der tatsächliche mit einem hypothetischen Zustand verglichen wird. C: Diese Aussage ist falsch. Es wird der Zustand nach Eintritt des schädigenden Ereignisses. Mit dem hypothetischen Zustand verglichen, der ohne schädigendes Ereignis bestehen würde. D: Diese Aussage ist richtig.

§ 249 II: Welche Aussagen sind richtig?

  • A: Wird eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt, schuldet der Schuldner nicht Naturalrestitution, sondern muss gemäß § 249 II 1 eine Geldzahlung leisten.
  • B: Nach § 249 II 1 kann der Gläubiger bei Verletzung einer Person oder Beschädigung einer Sache den Betrag zur Herstellung verlangen, § 249 II 1.
  • C: Ein Gläubiger, der wegen Sachbeschädigung Schadensersatz verlangt, die Sache aber nicht reparieren lassen will, kann dennoch den Betrag verlangen, den er in der Werkstatt für die Reparatur zahlen müsst.
  • D: § 249 I und § 249 II sind beides Formen der Naturalrestitution.

A: Diese Aussage ist falsch. Zum einen handelt es sich bei § 249 II ebenfalls um einen Fall der Naturalrestitution. Außerdem ist die Geldzahlung nicht zwingend. Der Gläubiger kann wählen. B: Diese Aussage ist ungenau. Er kann nur den erforderlichen Betrag verlangen. C: Diese Aussage ist falsch. Er kann zwar Zahlung verlangen, auch wenn er nicht reparieren lässt. Das folgt im Umkehrschluss aus § 249 II 2. Aus der Norm folgt aber auch, dass er dann die Umsatzsteuer nicht bekommt, die er in der Werkstatt zahlen müsste. D: Diese Aussage ist richtig.

§ 251: Welche Aussagen sind richtig?

  • A: Der Gläubiger kann nach § 251 I Schadensersatz in Geld verlangen, wenn ihm die Herstellung des Zustands, der ohne schädigendes Ereignis bestehen würde (§ 249 I) nicht genügend ist.
  • B: Schadensersatz nach § 251 in Geld ist zu leisten, wenn Naturalrestitution nicht möglich ist.
  • C: Der Schädiger kann den Gläubiger in Geld entschädigen, wenn er die Naturalrestitution nicht durchführen möchte, § 251 II.

A: Diese Aussage ist falsch. Es kommt nicht auf das subjektive Empfinden des Gläubigers an. Das würde den Grundsatz der Naturalrestitution nach § 249 I entwerten. B: Diese Aussage ist richtig. Genau das meint das Gesetz mit der Formulierung „Soweit die Herstellung nicht möglich ist“. C: Diese Aussage ist falsch. Auf Geldentschädigung trotz möglicher Naturalrestitution kann sich der Schuldner nur berufen, wenn die Herstellung nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist.