Olivia Czerny Zivilrecht: Wissen und Methoden für die Falllösung Licensed under CC-BY-4.0

Nutzungsausfallschaden bei Delikt und Vertrag

Die Kriterien zur Ersatzfähigkeit eines Nutzungsausfallschadens wurden anhand deliktsrechtlicher Fälle entwickelt. In der Regel werden sie in Klausuren auch bei deliktischen Ansprüchen relevant, häufig in Fällen beschädigter KFZ.

 

Der BGH hat jedoch klargestellt, dass die Kriterien auf die Vertragshaftung übertragbar sind (Urt. v. 24.1.2013, III ZR 98/12).

 

Verwechseln darf man die Problematik bei vertraglichen Konstellationen jedoch nicht mit der Situation, dass ein Käufer eine mangelhafte Kaufsache vor Ablauf der Nacherfüllungsfrist nicht verwenden kann und ihm deshalb Gewinn entgeht. In Skripten und Lehrbüchern wird auch dieses Problem häufig als „Nutzungsausfallschaden“ bezeichnet; dort geht es aber allein um die Frage der einschlägigen Anspruchsgrundlage (§§ 280 I, II 286 BGB oder § 280 I BGB). Der Schaden ist in solchen Fällen hingegen unproblematisch, da der Käufer die Sache gewinnbringend einsetzen wollte.