Olivia Czerny Zivilrecht: Wissen und Methoden für die Falllösung Licensed under CC-BY-4.0

§ 952 bei KfZ Briefen in der Klausur

Die analoge Anwendung des § 952 II BGB auf den Fahrzeugbrief ist ghM, wird aber selten begründet. Zwar ist die "ghM" kein Argument, aber mE sollte in der Klausur an dieser Stelle kein allzu großes Problem aufgemacht werden.

Kurzer Begründungsansatz: 

Fahrzeugbrief ist keine Privaturkunde (wie sonst im Rahmen des § 952 II BGB), sondern eine öffentlich-rechtliche Bescheinigung ist. Mit dem Arg., dass der Fahrzeugbrief das Eigentum am Kfz sichern (und beweisen) soll und deswegen Eigentum von Kfz und Brief nicht auseinanderfallen sollen (= Zweck des § 952 II BGB), kann die Analogie bejaht werden.

Wird (ausnahmsweise) eine Analogie einfach angenommen, sollte das auch nicht schwer wiegen.