Olivia Czerny Zivilrecht: Wissen und Methoden für die Falllösung Licensed under CC-BY-4.0

Besitzarten

  • unmittelbarer Besitz, § 854 Abs. 1 BGB

    • tatsächliche Sachherrschaft 

    • getragen von einem natürlichen Beherrschungswillen 

 

  • mittelbarer Besitz, § 868 BGB

    • RF: mittelbarere Besitzer ist ebenfalls Besitzer; zu Ansprüchen siehe § 869 BGB

    • tatsächliche Sachherrschaft des Besitzmittlers (= Vordermann); 

    • Besitzmittlungsverhältnis (vertraglich oder gesetzlich) zw. ihm und dem mittelbaren Besitzer (= Hintermann), vermöge dessen der mittelbare Besitzer den Besitz herausverlangen kann

 

  • Besitzdiener, § 855 BGB 

    • RF: Besitzdiener ist kein Besitzer, Zurechnung seiner Sachherrschaft zu dem Besitzherrn 

    • tatsächliche Sachherrschaft

    • soziales Abhängigkeitsverhältnis mit Weisungsgebundenheit zum Besitzherrn 

    • str.: Beherrschungswillen zugunsten des Besitzherrn

 

 oder zum. obj. Erkennbarkeit der Weisungsgebundenheit