Olivia Czerny Schuldrecht AT – Anfängerfälle + Übersichten Licensed under CC-BY-4.0

Anspruchsgrundlagen Schuldrecht AT - Übersicht

von Prof. Dr. Olivia Czerny

Im folgenden finden Sie eine interaktive Übersicht mit den wichtigsten Anspruchsgrundlagen aus dem Schuldrecht, die Sie im Laufe des Trimesters kennen gelernt haben sowie Videos und ein Quiz zu verschiedenen Themen.

Viel Erfolg und Spaß beim Lernen!

Lösungsvorschlag

Anspruchsgrundlagen aus dem Schuldrecht AT

Welche AGL mit dem Ziel Schadensersatz aus dem Bereich des Schuldrecht AT kennen Sie im Zusammenhang mit § 280 I BGB? (5 Antworten) Zitieren Sie das Gesetz genau und nennen Sie schlagwortartig, welcher Schaden jeweils ersetzt wird.

Was unterscheidet § 281 BGB und § 283 BGB?

  • § 281 BGB setzt einen fälligen durchsetzbaren Anspruch voraus und es muss eine Frist gesetzt werden

  • § 283 BGB setzt voraus, dass ein Fall von § 275 BGB vorliegt. Dann ist der Anspruch ausgeschlossen, dann muss er auch nicht mehr durchsetzbar sein. Eine Frist ist sinnlos und deswegen keine Voraussetzung.

Ist § 311 II BGB eine Anspruchsgrundlage? Begründen Sie Ihre Antwort.

  • Nein!

  • Die Norm gibt besondere Konstellationen an, in denen ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 II BGB entsteht (= Rechtsfolge der Norm)

  • Ein Anspruch (= etwas verlangen zu können, § 194 I BGB) folgt daraus nicht.

Welche Anspruchsgrundlage kennen Sie aber im Zusammenhang mit dieser Norm?

  • §§ 280 I, 241 II, 311 II BGB – Schadensersatz neben der Leistung wegen Verletzung einer Rücksichtnahmepflicht im vorvertraglichen Schuldverhältnis (culpa in contrahendo)

Gibt es noch weitere AGL im Zusammenhang mit dem Schuldnerverzug (2 Antworten)? Was ist das konkrete Anspruchsziel?

Gibt es noch weitere AGL mit dem Ziel Schadensersatz im Zusammenhang mit Unmöglichkeit? Was ist der Unterscheid zu § 283 BGB?

  • § 311a BGB – Schadensersatz statt der Leistung für anfängliche Unmöglichkeit

  • § 283 BGB – Schadensersatz statt der Leistung für nachträgliche Unmöglichkeit

Eine weitere AGL im Zusammenhang mit Unmöglichkeit finden Sie außerdem noch in den §§ 280 ff. BGB. Welche ist das? Was ist das konkrete Anspruchsziel?

Eine weitere AGL im Zusammenhang mit Unmöglichkeit wird oft übersehen. Was kann der Gläubiger einer unmöglich gewordenen Leistung tun, wenn er seinerseits bereits geleistet hat, also die Gegenleistung schon erbracht hat?

Lesen Sie nochmal die Überschriften der §§ 280-287 BGB. Welche Anspruchsgrundlage finden Sie noch, die nicht auf Schadensersatz gerichtet ist? Benennen Sie das Anspruchsziel.

Lesen Sie §§ 293 ff. BGB. Finden Sie dort eine AGL?

Was ist Anspruchsgrundlage für die Rückabwicklung ausgetauschter Leistungen nach Rücktritt?

  • § 346 I BGB: Rückgewähr empfangener Leistung und Herausgabe von Nutzung

Welche Bedeutung hat § 346 IV BGB?

  • Nach § 346 IV BGB kann Schadensersatz verlangt werden, wenn eine Pflicht nach Abs. 1 verletzt wird.

Welche AGL gibt es im System der §§ 346 ff. BGB noch?

  • § 346 II BGB: Wertersatzpflicht (Anspruch gegen den Schuldner)

  • § 347 I BGB: Wertersatzpflicht für nicht gezogene Nutzungen (Anspruch gegen den Schuldner)

  • § 347 II BGB: Aufwendungsersatz (Anspruch gegen den Gläubiger)

Wenn es „im Vertrag nicht so läuft", wie erwartet, an welche Anspruchsgrundlage ist zu denken?

  • § 313 I BGB: Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage

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