Olivia Czerny Zivilrecht: Wissen und Methoden für die Falllösung Licensed under CC-BY-4.0

Formen der Vertragsrückabwicklung nach Ausübung von Gestaltungsrechten im BGB AT / Schuldrecht AT

  • Anfechtung, die gem. § 142 I BGB zur Nichtigkeit des Vertrags führt

    • Rückabwicklung nach § 812 BGB (Herausgabe rechtsgrundlos Erlangtem)

  • Rücktritt

    • Rückgewähr der empfangenen Leistungen nach § 346 I BGB

  • Verbraucherwiderruf

    • Rückgewähr der empfangenen Leistungen nach§ 355 III 1 BGB

  • Auch die Kündigung ist ein Gestaltungsrecht. Im Gegensatz zu den vorgenannten ist sie aber in die Zukunft gerichtet, d.h. künftige Ansprüche entfallen. Eine Rückabwicklung erfolgt grds. nicht.