Olivia Czerny Zivilrecht: Wissen und Methoden für die Falllösung Licensed under CC-BY-4.0

Lieferung mit Montage- und Serviceleistungen

Maßgeblich ist der Schwerpunkt des Vertrags. Detailwissen wird nicht verlangt, sondern Argumentation.

 

Hier zwei Beispiele aus der Rechtsprechung (entnommen aus dem EVP II Skript 2020, SchuldR BT, Jacobs, S. 7 f.):

 

  • Einordnung einer Einbauküche als Werkvertrag bei wesentlichen Raumanpassungen: Der Vertrag wird als Werkvertrag eingeordnet, "da es das Ziel des Vertrags war, auf der Grundlage der handwerklichen Fachkenntnisse der Bekl. durch Einbau und Einpassung in das Haus (...) einen funktionalen Küchenraum zu schaffen und die dazu notwendigen Montage und Bauleistungen dem Vertrag die maßgebliche Prägung geben." (BGH NJW 2013, 1431, Rn. 18)

  • Demgegenüber wurde der Verkauf eines Gebrauchtwagens, bei dem der Gebrauchtwagenhändler zuvor eine Flüssiggasanlage ins Auto einbauen muss, als Kaufvertrag eingeordnet: "Denn im Mittelpunkt des vorliegenden Vertrags stand die Übertragung von Eigentum und Besitz an dem – umgerüsteten – Fahrzeug auf die Kl.; der Verpflichtung zum Einbau der Flüssiggasanlage kommt im Vergleich dazu kein solches Gewicht zu, dass sie den Vertrag prägen würde." (BGH NJW  2013, 2584, Rn. 14)