Ausgehend vom Wortlaut der §§ 280 I, III, 283 BGB gibt es mehrere Möglichkeiten. Hier werden zwei davon vorgestellt. Entweder Sie prüfen die Voraussetzungen des § 283 BGB als separaten Prüfungspunkt zwischen den Voraussetzungen von § 280 I, III BGB (Möglichkeit 1) oder Sie integrieren die Voraussetzungen beider Normen (Möglichkeit 2).
Schuldverhältnis
Besondere Voraussetzungen des § 283 BGB
Anspruch
Ausschluss der Leistungspflicht nach § 275 BGB
Pflichtverletzung (= Nichtleistung)
Vertretenmüssen
Ersatzfähiger Schaden
Möglichkeit 1:
Anspruch
Ausschluss der Leistungspflicht des Schuldners nach § 275 BGB
Pflichtverletzung (= Nichtleistung)
Vertretenmüssen
Ersatzfähiger Schaden
Möglichkeit 2: