Sachverhalt
K ist begeisterte Sammlerin von Comicheften. Als der neuste Asterix-Band erscheint, bestellt sie diesen am 13.1. bei Buchhändler V und bezahlt sofort den Kaufpreis von 15€. K und V vereinbaren, dass V der K den Band per Post schicken soll. Als K am 20.1. noch nichts erhalten hat, ruft sie bei V an und fordert ihn auf, den Comic bis zum 27.1. zu liefern. Als K am 27.1. das Heft immer noch nicht erhalten hat, ruft sie bei V an fordert ihr Geld zurück.
Frage: Hat K gegen V einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises?
Hinweis: Wir schätzen die Bearbeitungszeit auf 25 Minuten.
Bei dem vorliegenden Übungsfall handelt es sich um einen „Grundfall“ ohne größere Probleme. Er soll dazu dienen, Ihnen „am Normalfall“ die inhaltlichen Grundlagen, namentlich die Voraussetzungen und den Prüfungsaufbau der relevanten Anspruchsgrundlagen zu vermitteln.
Grundgedanke der folgenden Darstellung ist, dass es zu unterscheiden gilt, welche Gedanken man sich im Rahmen der Lösung eines Falls macht (= Prüfung im Kopf) und was man tatsächlich zu Papier bringt (= Prüfung auf dem Papier). Die Prüfung im Kopf fällt dabei oft viel umfassender aus als die Prüfung auf dem Papier.
Alles, was im Folgenden als Frage oder Aufforderung formuliert ist oder in einem Kasten dargestellt ist, sollte sich in Ihrem Kopf und evtl. auch in Ihrer Lösungsskizze abspielen. In die ausformulierte Klausurlösung sollten hingegen nur die nicht in Kästen gefassten Inhalte Eingang finden. Ein ausformuliertes Gutachten wird hier nicht abgebildet.
Lösung
Vorüberlegung: K möchte Rückzahlung des Kaufpreises. Nach den Interessen des K, was soll demnach mit dem Kaufvertrag passieren?
Kaufvertrag soll rückabgewickelt werden
Welches Regelungsregime kommt hier zur Rückabwicklung in Betracht? Was ist die Anspruchsgrundlage für den möglichen Anspruch des K?
Rückabwicklung (und damit Rückzahlung) aufgrund von Rücktritt
K gegen V auf Rückzahlung Kaufpreis gem. § 346 I
Normanalyse: Was ist Rechtsfolge, was sind Voraussetzungen von § 346 I BGB?
Normanalyse § 346 I BGB – Schritt für Schritt
Normanalyse § 346 I BGB – Überblick
Voraussetzung ist also ein Rücktrittsrecht. Um dieses zu ermitteln, können Sie sich folgende Frage stellen: Warum soll der Kaufvertrag rückabgewickelt werden? „Was wirft K dem V vor“?
V hat nicht ordnungsgemäß geliefert, also nicht geleistet
Welche beiden Rücktrittsrechte sind in §§ 323 ff. zu finden, die an die Nichtleistung anknüpfen?
§ 323 I Alt. 1 BGB: Nichtleistung trotz Fristsetzung
§ 326 V BGB: Nichtleistung bei Unmöglichkeit
Vertiefung: Ist bei Unmöglichkeit immer ein Rücktritt nötig, um die erbrachte Leistung zurückzufordern?
Nein, § 326 IV BGB stellt eine eigene Anspruchsgrundlage dar.
In den meisten Fällen kann daher bei Unmöglichkeit sofort und ohne Rücktritt das Geleistete zurückgefordert werden.
Ausnahme und Rücktritt nötig:
Teilweise Unmöglichkeit, beachte aber die Vssg. von § 323 V 1 BGB
Im Fall von § 326 I 2 BGB (schwer und erst im Kaufrecht relevant)
Bestehen hier Anhaltspunkte für Unmöglichkeit? Welches Rücktrittsrecht ist damit einschlägig?
Nicht ersichtlich, dass die Lieferung das Comichefts V unmöglich wäre
Daher: § 323 I Alt. 1 BGB
Es ist üblich, das Rücktrittsrecht bereits in der Anspruchsgrundlage zu nennen. Was ist daher die vollständige Anspruchsgrundlage?
§§ 346 I, 323 I Alt. 1 BGB
Beginnen Sie mit der Prüfung.
K gegen V auf Rückzahlung des Kaufpreises gemäß §§ 346 I, 323 I Alt. 1 BGB
Rücktrittsrecht, § 323 I Alt. 1 BGB
Normanalyse: Was ist Rechtsfolge, was sind Voraussetzungen von § 323 I Alt. 1 BGB?
Normanalyse § 323 I Alt. 1 BGB – Schritt für Schritt
Normanalyse § 323 I Alt. 1 BGB – Überblick
Gegenseitiger Vertrag
Subsumieren Sie / Stellen Sie fest.
Kaufvertrag zwischen K und V (+)
Kaufvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag
Fälliger, durchsetzbarer Anspruch
Um welchen Anspruch geht es hier?
Anspruch auf Übergabe und Übereignung aus dem zwischen V und K abgeschlossenen Kaufvertrag, § 433 I 1 BGB
Fehlerquelle: Häufig wird auf Subsumtionsebene nicht genau benannt, um welchen Anspruch es sich handelt. Dann kann aber auch nicht präzise Fälligkeit und Durchsetzbarkeit geprüft werden. Es ist gerade nicht ausreichend, beim gegenseitigen Vertrag den Kaufvertrag zu prüfen. Es muss der konkrete Anspruch benannt werden!
Wo ist die Fälligkeit im BGB geregelt?
Fälligkeit, § 271 BGB
Lesen Sie die Norm. Wann ist ein Anspruch danach fällig? Subsumieren sie knapp.
Hier: Kein Leistungszeitpunkt vereinbart oder den Umständen zu entnehmen
Anspruch sofort am 13.1. fällig gemäß § 271 I BGB (+)
Durchsetzbarkeit
Vorüberlegung: Der Anspruch muss auch durchsetzbar sein. Was bedeutet das?
Schuldner darf keine Einreden (im materiellrechtlichen Sinn) haben
Wo ist die Durchsetzbarkeit im BGB geregelt?
Die Durchsetzbarkeit ist nicht an einer Stelle im BGB geregelt, sondern unterschiedliche Einreden an verschiedenen Stellen
Welche drei Normen zur Durchsetzbarkeit im BGB kennen sie bereits?
Verjährung (§ 214 I BGB)
Allgemeines Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB)
Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§ 320 BGB)
Spricht hier irgendetwas gegen die Durchsetzbarkeit des Anspruchs?
Nein
Sind keine Hindernisse der Durchsetzbarkeit ersichtlich, müssen Sie das grds. gar nicht ansprechen. Im Rahmen von § 323 I BGB (ebenso wie bei § 281 I) ist es aber üblich, jedenfalls kurz auf § 320 BGB einzugehen. Was könnte man hier knapp dazu schreiben?
K hat bereits bezahlt, V steht deshalb kein Zurückbehaltungsrecht gem. § 320 I 1BGB zu
Durchsetzbarkeit (+)
Zwischenergebnis: fälliger, durchsetzbarer Anspruch (+)
Hinweis: Es ist im Gutachten keine Gliederung a-d nötig. Sie erfolgt hier nur, um die Gedankenstruktur übersichtlich zu machen.
3. Frist
Welche konkreten Anforderungen enthält § 323 I BGB bzgl. der Frist? Prüfen sie.
Fristsetzung: K hat am 20.1. bei V angerufen und eine Frist gesetzt
Angemessenheit
Wann ist eine Frist angemessen? Bilden Sie einen kurzen Maßstab und subsumieren Sie?
Angemessen (+), wenn sie einem im Prinzip leistungsfähigen Schuldner ermöglicht, die Leistung zu erbringen
7 Tage sind angemessen, um einen Comic per Post zu liefern
3. Nichtleistung bei Fristablauf
Prüfen Sie.
Auch auf die Frist hin hat V zum 27.1. den Comic nicht geliefert
Nichtleistung (+)
Zwischenüberlegung: Woran müssen Sie nach der Prüfung der Voraussetzungen des § 323 I BGB noch denken?
Ausschlusstatbestände in § 323 V BGB und § 323 VI BGB
Lesen Sie die beiden Absätze sorgfältig durch. Gibt es Anhaltspunkte für einen dieser Ausschlussgründe?
Nein
Klausurtaktik: Wie gehen Sie damit im Gutachten um?
Prüfen Sie weiter. Was fehlt noch für den Anspruch aus §§ 346 I, 323 I Alt. 1 BGB?
II. Rücktrittserklärung, § 349 BGB
Hat K den Rücktritt erklärt? Subsumieren Sie.
V an fordert ihr Geld zurück
Bringt zum Ausdruck vom Vertrag Abstand nehmen zu wollen, §§ 133, 157 BGB
Rücktrittserklärung (+)
Bilden Sie ein Ergebnis zur Fallfrage.
III. Ergebnis
K kann von V Rückzahlung des Kaufpreises i.H.v. 15€ verlangen
Anspruch §§ 346 I, 323 I Alt. 1 (+)
Für Feedback zum Fall und zum Konzept des digitalen Fallbuchs klicken Sie bitte HIER!