Olivia Czerny Zivilrecht: Wissen und Methoden für die Falllösung Licensed under CC-BY-4.0

Vertiefung/Wiederholung: In welchen zwei Fällen wird eine Analogie zu § 906 II 2 BGB von der wohl hM angenommen?

  • faktische Duldungspflicht: rechtswidrige Beeinträchtigung lässt sich aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen

  • Anspruchsteller ist Mieter, nicht Eigentümer des Grundstücks

    • Achtung: dagegen verneint der BGH eine analoge Anwendung zwischen Mietern desselben Grundstücks, zB Wasserrohbruch in einer Wohnung

    • Unterschied der beiden Fälle: § 906 BGB erfordert die Einwirkung von einem anderen Grundstück. Diese Voraussetzung ist bei Mietern in einem Wohnhaus nicht gegeben.