Olivia Czerny Schuldrecht AT – Anfängerfälle Licensed under CC-BY-4.0

Missglückte Getränkelieferung (Grundfall zur Unmöglichkeit)

Sachverhalt

An einem Donnerstag kauft K bei V drei Kästen Fritz Kola für 20 € je Kasten. Es wird vereinbart, dass V die Kästen am nächsten Tag (Freitag) zwischen 14 und 15 Uhr gegen Zahlung anliefern soll. Als V bei K erscheint ist niemand da. V fährt mit den Kästen wieder davon und wird in einen Unfall verwickelt, den V leicht fahrlässig mitverursacht hat. Dabei gehen die Flaschen aus 2 Kästen zu Bruch.  

Als K um 17 Uhr nach Hause kommt und ihm die Bestellung wieder in den Sinn kommt, ruft er bei V an und verlangt Lieferung gegen Zahlung. 

Frage 1: Welche Ansprüche bestehen zwischen den Beteiligten? Schadensersatzansprüche sind nicht zu prüfen. 

Frage 2: Kann V aufgrund des Annahmeverzugs die Fahrtkosten verlangen, die ihr aufgrund des vergeblichen Lieferversuches entstanden sind? 

Abwandlung: Welche Ansprüche bestehen zwischen den Beteiligten, wenn K bereits gezahlt hat? 

Lösungsvorschlag

Ziel der folgenden Lösung ist es, die Arbeit am Gesetz und das rechtsfolgenorientierte Arbeiten zu trainieren.  

Wiederholung: Video rechtsfolgenorientiertes Arbeiten 

Grundgedanke der folgenden Darstellung ist, dass es zu unterscheiden gilt, welche Gedanken man sich im Rahmen der Lösung eines Falls macht (= Prüfung im Kopf) und was man tatsächlich zu Papier bringt (= Prüfung auf dem Papier). Die Prüfung im Kopf fällt dabei oft viel umfassender aus als die Prüfung auf dem Papier. Alles was in Kästen, Fragen, Hinweisen oder Vertiefungen dargestellt ist, sollte sich in Ihrem Kopf abspielen oder…

Außerdem geben wir in kursiv an, wie die jeweiligen Inhalte erkannt werden konnten (zB. Arbeit am Gesetz, Verständnis, Lernen).

Lösung

Vorüberlegung: Die Fallfrage ist offen gestaltet. Was begehren K und V?

  • K begehrt die Lieferung der „Fritz Kola“ Kästen, also Erfüllung. 

  • V hingegen begehrt Zahlung, also ebenfalls Erfüllung. 

  • Wie komme ich darauf: Sachverhaltsauswertung

Welche AGL ist jeweils einschlägig?

Mit welchem Anspruch würden Sie beginnen und warum?

Hinweis: Einer der beiden Wege bietet sich an, weil er inzidente Prüfungen vermeidet.

  • Beginn mit K gegen V auf Lieferung, § 433 I 1 BGB 

  • Grund: bei der Leistung der „Fritz Kola“ Kästen ist ein Problem aufgetreten

    • Flaschen aus zwei der zur Lieferung bestimmten Kästen sind kaputt gegangen

    • Muss thematisiert werden 

  • Davon hängt ab, was mit dem Anspruch auf Kaufpreiszahlung geschieht 

  • Wie komme ich darauf: Verständnis und Logik

K gegen V, § 433 I 1 BGB auf Übergabe und Übereignung der drei Kästen „Fritz Kola“ 

Anspruch entstanden

Was setzt der Anspruch voraus?

Kaufvertrag zwischen K und V, § 433 BGB 

Prüfen Sie. Zwischenergebnis?

  • Kaufvertrag zwischen K und V über 3 Kästen für 20 € je Kasten (+) 

  • Anspruch auf Lieferung von 3 Kästen (+)

Vorüberlegung: Was ist jedoch passiert?

  • Flaschen aus zwei Kästen wurden zerstört

Welche Frage stellt sich dann hier rein logisch auf tatsächlicher Ebene?

  • Muss V trotzdem 3 Kästen liefern oder nur noch den einen der nicht kaputt gegangen ist?

„Flaschen aus zwei Kästen sind kaputt“ könnte welche rechtliche Bedeutung haben? Welche Norm ist relevant?

Normanalyse: Was ist Rechtsfolge, was sind Voraussetzungen des § 275 I BGB?

Wie ist daher die Prüfung fortzusetzen (rechtsfolgenorientierte Einleitung)?

Anspruch ausgeschlossen, § 275 I BGB?

Vorüberlegung: Was muss als allererstes geprüft/festgestellt werden, damit denklogisch überhaupt subsumiert werden kann, ob Unmöglichkeit vorliegt?

  • Was ist konkret geschuldet? Was genau ist die Leistung, die unmöglich geworden sein könnte?

Im Ergebnis folgt daher für § 275 I BGB ein zweistufiger Aufbau. 

  • Bestimmung der Leistungspflicht 

  • Unmöglichkeit  

  • Achtung: auch wenn in manchen Lösungsskizzen diese Schritte nicht explizit so aufgespalten werden, werden sie dennoch geprüft; dann regelmäßig unter dem Oberpunkt Unmöglichkeit.

  • Wie komme ich darauf: Logik und Gesetzeswortlaut („Anspruch auf Leistung“ + „unmöglich“)

Wann nur tritt mit der Zerstörung DER Flaschen aus den zwei Kästen Unmöglichkeit ein?

  • Wenn Leistungspflicht des V auf eben genau DIESE Kästen beschränkt ist. 

  • Wie komme ich darauf: Logik 

Was für Arten von Leistungspflichten werden unterschieden? Ist in diesen Fällen die Leistung grds. auf DIE konkreten Teile beschränkt?

  • Stückschuld: geschuldet ist DIE konkrete Sache

    • Leistung auf DIE Stücke beschränkt 

  • Gattungsschuld: geschuldet ist eine Sache aus der Gattung (vgl. § 243 I BGB)

    • Nicht auf konkrete Sachen beschränkt 

  • Wie komme ich darauf: Lernen

Kann auch bei Gattungsschulden die Leistung auf DIE konkreten Teile beschränkt sein?

  • Ja, wenn Konkretisierung eingetreten ist (dazu gleich mehr)

Wann tritt nun bei Stück- und Gattungsschulden jeweils Unmöglichkeit ein?

  • Stückschuld: Untergang DER konkreten Sache 

  • Gattungsschuld: Untergang der ganzen Gattung oder der konkretisieren Sache 

  • Wie komme ich darauf: Lernen und verstehen 

Wie könnten Hypothese und Obersatz als Einleitung für die Prüfung des § 275 I BGB formuliert werden? Es sind dazu nicht alle Erwägungen der Vorüberlegung aufzugreifen und es wird hier auch nur einer von mehreren Vorschlägen vorgestellt.

„Der Anspruch des K auf Leistung zweier Kästen könnte durch die Zerstörung nach § 275 I BGB ausgeschlossen sein. Voraussetzung ist, dass die Leistungspflicht des V auf diese konkreten Kästen beschränkt war und die Zerstörung zur Unmöglichkeit geführt hat.“

Bestimmung der Leistungspflicht 

Zunächst ganz banal: Was schuldet V (s.o.)?

  • Drei Kästen „Fritz Kola“

Wie wird nun ermittelt, ob es sich dabei um eine Stück- oder Gattungsschuld handelt? Was ist hier das Ergebnis?

  • Auslegung der Vereinbarung, §§ 133, 157 BGB 

  • Kauf von „drei Kästen Fritz Kola“, nicht entscheidend welche 

  • Gattungsschuld (§ 243 I BGB

  • Wie komme ich darauf: Lernen und verstehen

Was ist grundsätzlich die Leistungspflicht bei Gattungsschulden? Wann ist diese auf die konkreten Sachen beschränkt? (siehe Vorüberlegung)

  • Grds. schuldet V daher Lieferung irgendwelcher Kästen 

  • Wenn aber Konkretisierung eingetreten ist, beschränkt sich die Leistungspflicht auf die konkreten Kästen

Vorüberlegung: Welche beiden Arten der Konkretisierung kennen Sie?

Normanalyse: Was ist Rechtsfolge, was sind Voraussetzungen von § 243 II BGB?

Normanalyse: Was ist Rechtsfolge, was sind Voraussetzungen von § 300 II BGB?

Hat eine der Normen (§§ 243 II300 II BGB) Vorrang? Womit sollte man beginnen?

  • Kein Vorrang, grds. daher egal, was als erstes geprüft wird 

  • Sinnvoll idR mit § 300 II BGB zu beginnen, weil jedenfalls bei der Bringschuld einfacher 

Wie könnte man nun die Prüfung des § 300 II BGB hier einleiten? Denken Sie an den Gutachtenstil und die Zerlegung der Norm in Rechtsfolge und Voraussetzung.

„Gem. § 300 II BGB könnte die Gefahr auf K übergegangen sein, so dass sich die Leistungspflicht auf die konkreten Kästen konkretisiert hat. Voraussetzung ist, dass K als Gläubiger einer Gattungsschuld im Annahmeverzug war und V die Sache ausgesondert hat.“ 

K als Gläubiger einer Gattungsschuld (+) 
Annahmeverzug

Vorüberlegung: Wo ist der Annahmeverzug geregelt? Was sind die Voraussetzungen des Annahmeverzugs?

Angebot

Welche Form des Angebots kommt in diesem Fall in Betracht und welche Voraussetzungen müssen für dieses erfüllt sein?

  • Tatsächliches Angebot 

  • § 294 BGB: Schuldner muss Leistung so, wie sie zu bewirken ist, tatsächlich angeboten haben 

  • Wie komme ich darauf: Richtiges Normlesen

Was bedeutet „so wie zu bewirken“?

  • Richtige Leistung 

  • Am richtigen Ort 

  • Zur rechten Zeit 

  • Wie komme ich darauf: Richtiges Normlesen

Subsumieren Sie.

  • V wollte drei Kästen „Fritz Kola“ 

  • Wie vereinbart am Freitag zwischen 14 und 15 Uhr  

  • An Wohnsitz des K liefern. 

  • Tatsächliches Angebot (+)

Prüfen Sie weiter. 

Nichtannahme (+)
Kein Ausschluss gem. § 297 BGB

Wieso kann in Fällen wie den vorliegenden der Annahmeverzug nicht nach § 297 BGB ausgeschlossen sein? 

  • Tatsächliches Angebot demonstriert Leistungsfähigkeit 

  • Kein Ausschluss nach § 297 BGB

Kein Ausschluss gem. § 299 BGB (+)

Woran scheitert § 299 BGB?

  • Leistungszeit bestimmt 

  • Kein Ausschluss nach § 299 BGB (+)

Zwischenergebnis

Halten Sie ein Zwischenergebnis fest.

  • Annahmeverzug (+)

Was war neben Gattungsschuld und Annahmeverzug nochmal die ungeschriebene Voraussetzung des § 300 II BGB? Prüfen Sie. (Achten Sie auch auf die Gliederungsebenen)

Aussonderung (+) 
Zwischenergebnis

Formulieren Sie ein Zwischenergebnis. Was ist die Rechtsfolge des § 300 II BGB?

Somit beschränkt sich die Leistungspflicht des V auf die drei konkreten „Fritz Kola“ Kästen.

Zwischenüberlegung: Vergegenwärtigen Sie sich, wo wir uns im Aufbau befinden.

  • Prüfung 1. der geschuldeten Leistung: wegen Konkretisierung nach § 300 II BGB nur noch DIE 3 Kästen geschuldet

Was ist nun als nächstes zu prüfen? 

„Der Anspruch des K auf Leistung zweier Kästen könnte durch die Zerstörung nach § 275 I BGB ausgeschlossen sein. Voraussetzung ist, dass die Leistungspflicht des V auf diese konkreten Kästen beschränkt war und die Zerstörung zur Unmöglichkeit geführt hat“

Unmöglichkeit dieser Leistung

Vorüberlegung: Wir haben festgestellt, dass V nur noch DIE drei Kästen geschuldet hat. Es wurden zwei der drei Kästen „Fritz Kola“ zerstört. Woraus ergibt sich das § 275 I BGB auch diesen Fall regelt?

  • § 275 I BGB: „Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese … unmöglich ist.“  

  • Die Leistungspflicht wird also nur insoweit ausgeschlossen, als die Leistungspflicht unmöglich wird

  • Wie komme ich darauf: Richtiges Normlesen, Logik 

Welche Art der Unmöglichkeit kommt daher in Betracht?

  • Zerstörung der zwei Kästen könnte zur teilweisen Unmöglichkeit geführt haben (sog. Quantitative Teilunmöglichkeit) 

Was setzt eine teilweise Unmöglichkeit denklogisch voraus? Mit anderen Worten: Was muss die Leistung sein, damit nur ein Teil der Leistung ausgeschlossen wird?

  • Voraussetzung dafür: Leistung muss teilbar sein

  • Wie komme ich darauf: Logik

Subsumieren Sie. Liegt Teilbarkeit vor?

  • Lieferung von drei Kästen „Fritz Kola“ ist in einzelne Bestandteile (Kasten) aufteilbar 

  • Teilbar (+)

Formulieren Sie ein Zwischen- und ein Endergebnis. 

Der Anspruch bzgl. zweier Kästen „Fritz Kola“ ist somit ausgeschlossen, § 275 I BGB.

Ergebnis 

K hat gegen V einen Anspruch auf Lieferung eines Kastens „Fritz Kola“, § 433 I 1 BGB.

V gegen K, § 433 II BGB auf Zahlung von 60 € für die drei Kästen „Fritz Kola“

Was ist Voraussetzung für diesen Anspruch. Prüfen Sie.

Kaufvertrag, § 433 BGB (+) 

Vorüberlegung: Der Anspruch des K auf Lieferung von zwei der drei Kästen ist nach § 275 I BGB ausgeschlossen. Was wird K dem V auf rein tatsächlicher Ebene entgegnen, wenn V Zahlung verlangt?

  • K wird für zwei Kästen nicht zahlen wollen, weil er eben auch keine Leistung erhalten hat 

Wo ist geregelt, was mit der Gegenleistung passiert, wenn die Leistung nach § 275 I BGB wegen Unmöglichkeit ausgeschlossen ist? 

Normanalyse: Was ist Rechtsfolge, was sind Voraussetzungen von § 326 I 1 BGB?

Rechtsfolgenorientierung im Gutachten: Wie ist die Prüfung des § 326 I 1 BGB einzuleiten?

Anspruch erlischt, § 326 I 1 BGB

Welche beiden der in den Vorüberlegungen herausgearbeiteten Voraussetzungen können Sie knapp subsumieren oder feststellen?

Gegenseitiger Vertrag 

  • KV = gegenseitiger Vertrag (+)

Schuldner braucht gem. § 275 I bis III BGB (teilweise) nicht zu leisten 

Leistungspflicht des V ist gem. § 275 I BGB bzgl. zwei der drei Kästen „Fritz Kola“ ausgeschlossen. 

Zwischenergebnis

Halten Sie ein Zwischenergebnis fest.

  • Grds. entfällt der Anspruch des V gegen K teilweise.

In welcher Höhe genau? Wonach richtet sich das? 

Was ist aber noch zu prüfen?

Kein Anspruchserhalt gem. § 326 II BGB

Vorüberlegung: Wollte man § 326 II 1 BGB in zwei Varianten aufspalten, an welcher Stelle endet Var. 1 und beginnt Var. 2

  • § 326 II 1 Alt. 1 BGB: Ist der Gläubiger für den Umstand, auf Grund dessen der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten braucht, allein oder weit überwiegend verantwortlich oder

  • § 326 II 1 Alt. 2 BGB: tritt dieser vom Schuldner nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit ein, zu welcher der Gläubiger im Verzug der Annahme ist, so behält der Schuldner den Anspruch auf die Gegenleistung.

  • Wie komme ich darauf: Richtiges Normlesen 

Normanalyse: Was ist Rechtsfolge, was sind Voraussetzungen von § 326 II 1 Var. 1 BGB und § 326 II 1 Var. 2 BGB?

§ 326 II 1 Var. 1 BGB

Sind die Voraussetzungen von Var. 1 erfüllt? Machen Sie sich klar, wer hier mit Gläubiger welcher Leistung gemeint ist. Ist diese Person allein oder weit überwiegend verantwortlich? 

  • Voraussetzung: Allein oder weit überwiegende Verantwortlichkeit des Gläubigers für die Unmöglichkeit 

  • Schuldner V hat den Unfall verursacht 

  • A als Gläubiger der Kästen hat den Unfall nicht zu verantworten 

  • § 326 II Alt. 1 (-) 

§ 326 II 1 Var. 2 BGB

Subsumieren Sie/Stellen Sie fest. Sind die Voraussetzungen von Var. 2 erfüllt?

Unmöglichkeit während des Annahmeverzugs des Gläubigers (+), s.o.
Unmöglichkeit vom Schuldner nicht zu vertreten

Was hat der Schuldner grds. zu vertreten?

  • § 276 I BGB: grds. hat Schuldner Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten 

Hier könnte der Maßstab modifiziert sein. Wie? Welche Norm ist relevant? 

Tipp: Lesen Sie § 300 I BGB.

  • § 300 I BGB: während des Annahmeverzugs hat Schuldner nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten 

  • Wie komme ich darauf: Normkenntnis

Wie ist es hier?

  • Schuldner V hat den Unfall nur leicht fahrlässig verursacht 

Bilden Sie Zwischenergebnisse.

Was bedeutet das für die weitere Falllösung? 

  • V behält den Anspruch auf die Gegenleistung 

Zwischenergebnis: Anspruchsausschluss nach § 326 I 1 BGB (-) 

Der Anspruch des V ist also nicht erloschen. Kann er gleichwohl „einfach so“ Zahlung der 60 € verlangen? Was wird K einwenden?

Tipp: Der Anspruch des K auf Lieferung der drei Kästen ist nur in Höhe von zwei Kästen erloschen. 

Leistungsverweigerung, § 320 I 1 BGB

Vorüberlegung: Normanalyse: Was ist Rechtsfolge, was sind Voraussetzungen von § 320 I 1 BGB?

Subsumieren Sie. 

  • KV = Gegenseitiger Vertrag 

  • Vereinbart war Lieferung gegen Zahlung, keine Vorleistungspflicht des K

Stellen Sie ein Zwischenergebnis fest.

  • K kann Zahlung verweigern, bis V einen Kasten liefert 

Ergebnis

Stellen Sie ein Ergebnis fest. 

V gegen K, § 433 II BGB auf Zahlung von 60 € Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung eines Kastens (+) 

Frage 2

Kann V die Fahrkosten verlangen, die ihr aufgrund des vergeblichen Lieferversuches entstanden sind?

Welche Anspruchsgrundlage kommt in Betracht? 

Tipp: Der Gläubiger (K) befindet sich (wie oben bereits geprüft) im Annahmeverzug.

V gegen K auf Ersatz der Mehraufwendungen gem. § 304 BGB

Wie lauten die Voraussetzungen des § 304 BGB

  • Annahmeverzug, §§ 293 ff. BGB 

  • Mehraufwendungen für Angebot und Aufbewahrung 

  • Wie komme ich darauf: Normkenntnis, richtiges Normlesen 

Annahmeverzug des K, §§ 293 ff., s.o. (+) 

Mehraufwendungen für Angebot

Definieren Sie Mehraufwendungen.

  • Mehraufwendungen sind freiwillige Vermögensopfer, welche der Schuldner dadurch erleidet, dass der Gläubiger im Annahmeverzug ist.

  • Wie komme ich darauf: Lernen  

Sind V Kosten für Angebot und Aufbewahrung/Erhaltung entstanden?

  • V sind für die Hin- und Rückfahrt Spritkosten entstanden 

  • = Mehraufwendungen für das Angebot 

Stellen Sie ein Ergebnis fest.

Ergebnis 

V gegen K auf Erstattung der Spritkosten, § 304 BGB (+)

Abwandlung: Ansprüche zwischen V und K bei vorheriger Zahlung des K 

Vorüberlegung: Was begehren K und V primär? Vergleich zum Ausgangsfall?

  • K begehrt auch hier die Lieferung der „Fritz Kola“ Kästen, also Erfüllung

  • V begehrt Zahlung, also ebenfalls Erfüllung

Da wir eine Abwandlung prüfen, die auf dem Ausgangsfall aufbaut, wissen wir bereits, dass K nicht vollumfänglich Erfüllung verlangen kann. An was wird K daher auf tatsächlicher Ebene interessiert sein?

  • Rückzahlung des möglicherweise zu viel gezahlten Kaufpreises 

Ansprüche des K

Wenn die Fallfrage tatsächlich in dieser Form als Abwandlung gestellt wird, können Sie bzgl. des Erfüllungsanspruchs des K einfach eine Feststellung treffen und nach oben verweisen. Wie könnte man das formulieren?

K gegen V aus § 433 I 1 BGB 

K hatte zunächst gegen V einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung von 3 Kästen Kola aus § 433 I 1 BGB. Aufgrund von Unmöglichkeit ist dieser Anspruch aber gem. § 275 I BGB in Höhe von 2 Kästen teilweise erloschen, so dass K nur noch Lieferung von einem Kasten verlangen kann (s.o.).  

Alternativ kürzer?

K kann aus § 433 I 1 BGB nur noch Lieferung von einem Kasten verlangen kann. Bzgl. der anderen beiden Kästen ist sein Anspruch nach § 275 I BGB erloschen (s.o.). 

Ist der Anspruch des K bereits durchsetzbar?

Tipp: Welche Norm haben wir oben bzgl. der Durchsetzbarkeit geprüft? Fassen Sie sich sehr kurz.

K hat bereits gezahlt, so dass V die Leistung nicht nach § 320 I 1 BGB verweigern kann. K kann Übergabe und Übereignung von einem Kasten Kola verlangen. 

Vorüberlegung zum weiteren Anspruch des K: K hat alle 3 Kästen bezahlt, kann aber wegen § 275 I BGB nur einen verlangen. Welche AGL ist bzgl. der Rückgewähr erbrachter Gegenleistung in diesen Fällen einschlägig? 

Tipp 1: Welche Norm enthält Regelungen zum Schicksal der Gegenleistung, wenn die Leistung nach § 275 I BGB entfällt? 

Tipp 2: Lesen Sie § 326 BGB. Welcher Absatz enthält eine AGL?

Normanalyse: Was ist Rechtsfolge, was sind Voraussetzungen von § 326 IV BGB?

Was bedeuten die Voraussetzungen für Ihre Prüfung? Was genau ist zu prüfen bei „nach dieser Vorschrift nicht geschuldete Gegenleistung“?

  • Nach dieser Vorschrift = § 326 BGB 

  • Zu prüfen ist, ob eine ursprünglich geschuldete Gegenleistung nach § 326 BGB entfallen ist 

  • Wie komme ich darauf: Verständnis, Logik 

Wie ganz konkret ist das aufzubauen?

  • Geschuldete Gegenleistung 

  • Bewirkt 

  • Entfallen nach § 326 BGB 

  • Wie komme ich darauf: Richtiges Normlesen 

Ist das hier im konkreten Fall viel Prüfungsaufwand? Begründen Sie?

Zur Prüfung: Was ist in der Überschrift und/oder Hypothese zu nennen? V.a. welche Normen sind zu zitieren?

K gegen V auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. § 326 IV iVm § 346 I BGB 

Geschuldete Gegenleistung bewirkt 

  • V gegen K auf 60 €, § 433 II BGB (+), s.o. 

  • K hat vollständig gezahlt, die Gegenleistung also bewirkt

Nach § 326 BGB nicht geschuldete Gegenleistung

Was ist hierzu zu sagen? Denken Sie an die Vorüberlegung.

Was bedeutet das für Ihre Prüfung? 

  • Ks erbrachte Gegenleistung war geschuldet 

Ergebnis 

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