Übungsfall 5: Bloß keine Geisterstadt!
Prinzipale Normenkontrolle nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO gegen einen Bebauungsplan, drittschützende Wirkung des bauplanungsrechtlichen Abwägungsgebots, formelle und materielle Rechtsfehler eines Bebauungsplans, Fehlen eines Planaufstellungsbeschlusses, Öffentlichkeitsbeteiligung, Befangenheit beim Beschluss des Bebauungsplans, Abwägungsgebot, Planerhaltung