OLG Koblenz 2. Strafsenat 2 Ss 206/98
ECLI:DE:OLGKOBL:1998:0810.2SS206.98.0A
Der eine Selbstbedienungstankstelle benutzende und zunächst zahlungswillige Kunde, der sich nach Beendigung des Tankens entschließt, ohne Bezahlung wegzufahren, macht sich bei Ausführung dieses Entschlusses der Unterschlagung schuldig.
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