BGH 1. Strafsenat 1 StR 518/58

Guiding Principles

1. Behauptet der Täter in bestimmter Form eine dem Beweise zugängliche Tatsache, so kann der Tatbestand des StGB § 186 nicht deshalb entfallen, weil seine Äußerung zusätzlich aus dieser Behauptung abgeleitete ehrverletzende Werturteile enthält.

2. Ein Wahlkandidat muß es hinnehmen, daß ihn seine politischen Gegner im Wahlkampf charakterlicher Mängel bezichtigen, wenn er durch sein eigenes früheres Verhalten begründeten Anlaß zur Erhebung solcher Vorwürfe gegeben hat.