BGH 4. Strafsenat 4 StR 527/58

Guiding Principles

1. Auch der Führer des Kraftfahrzeugs ist wegen Autostraßenraubes (StGB § 316a) strafbar, wenn er sich an dem Angriff eines Mitfahrers auf Leib, Leben oder Entschlußfreiheit eines anderen Mitfahrers beteiligt.