BGH 3. Strafsenat 3 StR 336/13

Guiding Principles

Eine einschränkende Auslegung des abstrakten Gefährdungsdelikts des § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB kommt dann nicht in Betracht, wenn sich der Täter nach der Inbrandsetzung von dem zu diesem Zeitpunkt menschenleeren Tatobjekt entfernt.(Rn.19)