Cash-Pool
Die in ein Cash-Pool-System einbezogenen Gesellschaften mit beschränkter Haftung unterliegen - ohne dass ein "Sonderrecht" für diese Art der Finanzierung anerkannt werden könnte - bei der Gründung und der Kapitalerhöhung den Kapitalaufbringungsvorschriften des GmbHG und den dazu von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen.
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