OLG Karlsruhe 3. Strafsenat 3 Ss 81/04
ECLI:DE:OLGKARL:2004:1125.3SS81.04.0A
Die wahrheitswidrige Behauptung über einen Frauenarzt, er führe rechtswidrige, wenn auch mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Einklang stehende straflose Abtreibungen durch, ist nicht geeignet, diesen Arzt i.S. von § 186 StGB verächtlich zu machen oder ihn in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
Want to know more?
To access this content, sign up or log in.