BGH 4. Strafsenat 4 StR 287/72

Guiding Principles

1. Ein Kraftfahrer, der das ihn wegen anderer Straftaten verfolgende Polizeifahrzeug vorsätzlich beschädigt und weiterfährt, um sich auch hinsichtlich dieses Vorfalls den Feststellungen zu entziehen, ist wegen Unfallflucht strafbar.