BGH 1. Strafsenat 1 StR 42/51

Guiding Principles

1. Ob mehrfache Sicherungsübereignungen als Unterschlagung oder als Betrug zu beurteilen sind, hängt davon ab, ob der Täter dem späteren Empfänger wirksam Eigentum verschaffen will oder ob er weiß, daß er dazu rechtlich nicht in der Lage ist.