1. Eine Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage wegen einer uneidlichen Falschaussage und einer ihr inhaltlich widersprechenden falschen Verdächtigung ist nicht zulässig, wenn es sich um selbständige Taten im verfahrensrechtlichen Sinn handelt und die eine dieser Taten nicht angeklagt ist.
Want to know more?
To access this content, sign up or log in.