Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat OS II 12/60
ECLI:DE:VGHHE:1961:0719.OSII12.60.0A
1. Bei dem von dem Vorsitzenden des Kreistages verhängten Sitzungsausschluß handelt es sich um einen Selbstgestaltungsakt des Kreistages als einen kommunalen Parlaments und nicht um einen anfechtbaren Akt einer Verwaltungsbehörde.
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