Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken 1. Strafsenat Ss 70/2007 (78/07), Ss 70/07 (78/07)
ECLI:DE:OLGSL:2008:0206.SS70.2007.78.07.0A
1. Die gegenüber einem Polizeibeamten ungefragt fernmündlich abgegebene Sachverhaltsschilderung und die in Anwesenheit eines Polizeibeamten gegenüber dem Beschuldigten erfolgte Bezichtigung durch einen zur Zeugnisverweigerung berechtigten Angehörigen bleiben als sog. Spontanäußerungen auch nach Gebrauchmachen des Angehörigen von dem Zeugnisverweigerungsrecht verwertbar.(Rn.7)
2. Zur indiziellen Wirkung (grober) Fahrfehler für eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt.(Rn.25)
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