OLG Düsseldorf 5. Strafsenat 5 Ss 232/91 - 76/91 I

Guiding Principles

1. Bezichtigt der Führer eines Kraftfahrzeugs, der infolge alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit einen Verkehrsunfall verursacht hatte, eine bestimmte andere Person, das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt gesteuert zu haben, so macht er sich einer falschen Verdächtigung im Sinne des StGB § 164 dann nicht schuldig, wenn über den bloßen Hinweis auf die andere Person keine weiteren Umstände vorliegen, etwa daß der Verdacht zum Nachteil der anderen Person verstärkt wird oder diese über die behauptete Tatbeteiligung hinaus zusätzlich verleumdet oder herabgewürdigt wird (Abweichung OLG Hamm, 1964-10-13, 3 Ss 965 &,/64, NJW 1965, 62).