OLG Oldenburg (Oldenburg) 1. Strafsenat 1 Ws 371/08
ECLI:DE:OLGOL:2008:0717.1WS371.08.0A
Verlangt ein mit der zuständigen Staatsanwältin verheirateter Richter von einem Beschuldigten, der durch das Ermittlungsverfahren zunehmend in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, die Zahlung eines Geldbetrages mit der - für den Beschuldigten glaubhaften - Ankündigung, im Falle der Zahlung werde er eine Verfahrenseinstellung bewirken, andernfalls nicht, so liegt darin die Drohung mit einem empfindlichen Übel im Sinne des Erpressungstatbestandes.(Rn.12)
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