BGH 4b. Zivilsenat IVb ZR 97/85

Guiding Principles

1. Auch die auf einem sicheren Arbeitsverhältnis beruhende Erwartung künftigen Arbeitseinkommens kann weder als Vermögen im Sinne von BGB § 1365 Abs 1 angesehen noch sonst in den nach dieser Vorschrift vorzunehmenden Wertvergleich einbezogen werden.