BGH 2. Strafsenat 2 StR 197/15
ECLI:DE:BGH:2015:121115B2STR197.15.0
Hat ein ansonsten nicht eingeweihter Angeklagter auf einem verwendeten Skimmer Kartendaten aus einem Geldautomaten eingelesen und gespeichert, so ist eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion gemäß §§ 152b Abs. 5, 149 Abs. 1 Nr. 1, 27 StGB zu prüfen.(Rn.20)
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