BGH 2. Strafsenat 2 StR 651/96

Guiding Principles

Die Gewalt braucht sich nicht gegen die als Mißbrauchsopfer ausersehene Person selbst zu richten; es genügt vielmehr, daß der Täter sie mit dem Ziel des sexuellen Mißbrauchs unmittelbar gegen einen Dritten ausübt, der ihm zum Schutz des Opfers entgegentritt.