BGH 12. Zivilsenat XII ZB 231/18
ECLI:DE:BGH:2018:101018BXIIZB231.18.0
1. Die Ehefrau der ein Kind gebärenden Frau wird weder in direkter noch in entsprechender Anwendung des § 1592 Nr. 1 BGB Mit-Elternteil des Kindes.(Rn.9)
2. Die darin liegende unterschiedliche Behandlung von verschieden- und gleichgeschlechtlichen Ehepaaren trifft nicht auf verfassungs- oder konventionsrechtliche Bedenken.(Rn.24)
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