BGH 5. Strafsenat 5 StR 157/20

ECLI:DE:BGH:2020:110620B5STR157.20.0

Guiding Principles

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und versuchte Körperverletzung können zueinander im Verhältnis der Tateinheit stehen; Gesetzeskonkurrenz besteht nicht.(Rn.17)