BGH 6. Zivilsenat VI ZR 259/52

Guiding Principles

Eine Auflassungsvormerkung hindert bei Erwerb des Grundstücks durch den Berechtigten nicht seinen Eintritt in die Rechte und Verpflichtungen des Veräußerers aus einer inzwischen vorgenommenen Vermietung des Grundstücks.