BGH 5. Strafsenat 5 StR 98/16
ECLI:DE:BGH:2016:220616U5STR98.16.0
Für die raubspezifische Einheit von qualifizierter Nötigung und Wegnahme ist maßgeblich, ob es zu einer - vom Täter erkannten - nötigungsbedingten Schwächung des Gewahrsamsinhabers in seiner Verteidigungsfähigkeit oder -bereitschaft gekommen ist.(Rn.10)
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