Die Anmeldung eines Accounts unter falschen Personalien bei einer Auktionsplattform im Internet und der anschließende Verkauf von Waren unter diesem Account erfüllen nicht den Tatbestand des § 269 StGB (Rn.5)
(Rn.9)
(Rn.10)
(Rn.13)
(Rn.15)
(Rn.16)
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