BGH 4. Strafsenat 4 StR 27/95

Guiding Principles

Eine "Dreieckserpressung" setzt ein Näheverhältnis zwischen dem Nötigungsopfer und dem in seinem Vermögen Geschädigten voraus; der Genötigte muß die Vermögensinteressen des Geschädigten wahrnehmen wollen.