BGH 4. Strafsenat 4 StR 90/99

Guiding Principles

Auch ein (äußerlich) verkehrsgerechtes Verhalten kann das Bereiten eines Hindernisses oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff darstellen, wenn es aus verkehrsfeindlichen Gründen, nämlich in der Absicht erfolgt, einen Verkehrsunfall herbeizuführen.