BGH 5. Strafsenat 5 StR 189/62

Guiding Principles

1. Eidesstattliche Versicherungen von Zeugen über den Wiederaufnahmegrund sind nicht zulässig.

2. Ein Täter wird auch dadurch der Bestrafung entzogen, daß das Urteil nach Verbüßung der Strafe im Wiederaufnahmeverfahren zu Unrecht aufgehoben wird.