BGH 2. Strafsenat 2 StR 158/93

Guiding Principles

1. Der Grundsatz, daß alle Mittäter in das Versuchsstadium eintreten, sobald einer von ihnen zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt, gilt nur, wenn dieser Beteiligte dabei (noch) mit dem Willen handelt, die Tat zur Ausführung zu bringen.