Hessischer Verwaltungsgerichtshof 8. Senat 8 A 1034/15.Z
ECLI:DE:VGHHE:2019:0315.8A1034.15.00
Der Senat hält an seiner Rechtsauffassung fest, wonach Gemeindevertreter in Hessen ein wehrfähiges organschaftliches Recht darauf haben, in einem Kommunalverfassungsstreitverfahren gegen die Gemeindevertretung die Rechtswidrigkeit eines zu Unrecht erfolgten Ausschlusses der Öffentlichkeit feststellen zu lassen (Urteil des Senats vom 06.11.2008 - 8 A 674/08 - juris).(Rn.42)
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