Bayerisches Oberstes Landesgericht 4. Strafsenat 4St RR 133/02
ECLI:DE:BAYOBLG:2003:0120.4STRR133.02.0A
Die Verhängung eines Fahrverbots auf der Grundlage des § 24a Abs. 2 Satz 1 und 2 StVG verstößt regelmäßig weder gegen das Übermaßverbot noch gegen den Gleichheitssatz.
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