(Rechtsverteidigungskosten: Materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch; unter Ehegatten)
1. Zum materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch unter Ehegatten.
2. Die Kostenvorschriften der ZPO können nicht entsprechend zur Begründung eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs herangezogen werden.
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