BGH 4. Zivilsenat IV ZR 263/56

Guiding Principles

1. Wird eine Ehe wegen ehewidriger Beziehungen eines Ehegatten zu einem Dritten geschieden, so sind Ersatzansprüche auf Grund der BGB § 823, BGB §§ 823ff wegen des Schadens, der dem anderen Ehegatten durch die Scheidung seiner Ehe entsteht, auch gegen den Dritten nicht gegeben.